Wohnungsgenossenschaften

Am 20.11.2018 wurde eine bewohnergetragene Genossenschaft gegründet .

 

Die neue Wohnungsbaugenossenschaft in Ratingen soll bezahlbares und dauerhaftes Wohnen für die Mitglieder ermöglichen.

 

Grundsätzliches zur Genossenschaft, Quelle nawodo.de

 

Wir haben die Rechtsform der Genossenschaft gewählt, weil sie uns ein großesMaß an Flexibilität und Sicherheit gewährt. Die Genossenschaft ist eine bewährte Alternative zwischen Eigentum und Miete. Mit der Mitgliedschaft und der Einzahlung eines Pflichtteils wird ein lebenslanges Wohnrecht erworben. Der Pflichtanteil ist nach Wohnungsgröße gestaffelt.

 

Die von den Mitgliedern der neuen Genossenschaft zu zahlende Miete wird rein nach dem Kostendeckungsprinzip ermittelt, ohne dieRenditeerwartungen eines Vermieters erfüllen zu müssen. Sie bemisst sich nach den Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten. Das bedeutet, dass die Miete, wenn die Fremdmittel zurückgezahlt sind, deutlich sinken wird.

Ein idealer Start für junge Menschen, die sich damit eine Alterssicherung schaffen und im Rentenalter günstig wohnen können.

 

Schutz vor Mieterhöhungen: Da Fremddarlehen für mindestens zehn,

manchmal sogar für 15 Jahre festgeschrieben werden, kann es Mietanpassungen frühestens nach Auslauf der Zinsfestschreibungsfristen geben.

 

Natürlich können Mitglieder auch ihre Wohnung kündigen. Sie erhalten dann ihre Einlage zurück. Damit sind sie flexibler als bei Erwerb einer Eigentumswohnung oder einem Haus. Aus Kreditverträgen kommen sie so einfach nicht raus. Ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung müssen sie dann vermieten, was den künftigen finanziellen Rahmen einschränken kann.

Satzung der WIR eG:  siehe Downloads